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Die Krankenversicherung ist nicht nur ein deutsches Phänomen, sie ist auch in Österreich existent. Welche Form sie im Nachbarland aufweist, ist schnell erklärt. Denn im Grunde genommen ähnelt sie der deutschen Krankenversicherung, weil es auch in Österreich die Unterscheidung zwischen einer Pflicht- und einer Zusatzversicherung bzw. einer privaten Krankenversicherung gibt. Die Pflichtversicherung garantiert genauso wie in Deutschland bestimmte Grundleistungen, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt sind. Ein Unterschied lässt sich aber in Bezug auf den Versicherungsträger feststellen, weil dieser in Österreich nicht selbständig gewählt werden kann.
Der Versicherungsträger ist immer von dem jeweiligen Arbeitgeber abhängig, womit die Krankenkassen eine Art Betriebskrankenkassen darstellen. Zu denjenigen, für die die Pflichtversicherung nicht relevant ist, gehören Selbständige. Diese Personengruppen sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert. In Bezug auf die private bzw. Zusatzversicherung gibt es wieder Parallelen zu der deutschen Form, weil der Versicherungsträger ebenfalls frei gewählt werden darf.
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