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Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss die Einkommensgrenze überschritten werden. Eigentlich ist viel eher die Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze gebräuchlich, die zur Zeit bei 48.600 Euro brutto liegt. Wer eine solche Summe im Jahr verdient, der kann problemlos in die private Krankenversicherung wechseln und braucht lediglich seinem bisherigen Versicherungsträger eine Kündigung vorzulegen. Es ist sogar eine endgültige Loslösung von der Sozialversicherung möglich, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Doch das hat einen Hacken, und zwar derart, dass dann der Rückwechsel um einiges erschwert wird.
Wer lediglich in die private Krankenversicherung wechselt, der kann wieder zurück, muss jedoch nachweisen, dass sein Bruttoeinkommen schon mindestens ein Jahr lang unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wer sich hingegen ganz von der Sozialversicherung loslöst, der darf überhaupt nicht mehr zurück, auch wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht. Die einzige Möglichkeit wäre die Arbeitslosigkeit, weil die Agentur für Arbeit jeden Kunden sozialversichert.
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