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Wer als Arbeitnehmer Kinder hat, der hat die Möglichkeit, sie in die Familienversicherung aufzunehmen. Damit lassen sich Beiträge sparen, weil alle Mitglieder in der Familienversicherung nicht beitragspflichtig sind. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung gibt es eine solche Gelegenheit nicht, weil die Familienversicherung nicht existiert. Viel mehr müssen für die eigenen Kinder eigene Beiträge gezahlt werden, für die es aber bestimmte Tarife gibt. Freilich unterscheiden sich auch die von Krankenkasse zu Krankenkasse, weshalb ein Vergleich durchgeführt werden muss.
Diese Regelung sollte vor allem dann Berücksichtigung finden, wenn Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zu solchen gehören diejenigen, deren Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Man sollte sich bewusst sein, dass ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ungeheuer schwierig ist, sodass es vielleicht viel vorteilhafter ist, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn man Nachwuchs plant. Denn dann können die Kinder in die Familienversicherung aufgenommen werden, was im Rahmen der privaten Krankenversicherung nicht mehr ginge.
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