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Die Krankenversicherung steht mit Prozentsätzen in enger Verbindung, das Letztere wesentlich dafür sind, die Höhe der monatlichen Beiträge zu ermitteln. Denn das deutsche Gesundheitssystem ist sozialgerecht aufgebaut, sodass ein Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen der Versicherten bezogen wird. Wer viel verdient, der muss auch einen höheren Beitrag leisten. In frühester Vergangenheit waren es noch die gesetzlichen Krankenkassen, die den Beitragssatz festlegten. Logischerweise kam es dabei zu gravierenden Unterschieden, sodass die eine Krankenkasse einen höheren, die andere einen niedrigeren Beitragssatz anbot.
Das änderte sich jedoch mit der Durchführung der Gesundheitsreform, die es mit sich brachte, dass der Beitragssatz nun vom Gesetzgeber vorgegeben. Er legt ihn einheitlich fest, wobei die entstehenden Beiträge in einen Gesundheitsfonds fließen. Zur Zeit beträgt der einheitliche Beitragssatz 15,5 %, doch gerade darüber geredet, ihn aufgrund der Weltwirtschaftskrise zu senken. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten.
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