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BKKs sind Betriebskrankenkassen, die von der Rechtsform her Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Dass sie Betriebskrankenkassen heißen, liegt daran, dass sie in früherer Zeit die Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen nur bestimmten Betrieben garantierten. Das änderte sich jedoch seit geraumer Zeit, sodass heutzutage jeder berechtigt ist, seinen Versicherungsträger in einer Betriebskrankenkasse zu finden. Wie man sich vorstellen kann, gibt es sehr viele Betriebskrankenkassen, die sich in bestimmten Merkmalen unterscheiden. Zwar sind die Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse, die zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen, zum größten Teil identisch, doch findet man in dieser Hinsicht noch Unterschiede, weshalb sich ein Vergleich durchaus lohnen kann.
Was den Beitragssatz anbelangt, so legte früher jede Betriebskrankenkasse autonom fest, wie hoch er ausfallen sollte. Mittlerweile wird dieser aber vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben und liegt zur Zeit bei 15, 5 %, sodass er nicht mehr für einen Vergleich herangezogen werden kann.
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