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Die private Krankenversicherung ist im Grunde genommen dafür bekannt, dass sie Vorteile verspricht, von denen gesetzlich Versicherte nur träumen können. Dennoch gibt es genügend Menschen, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Doch das ist nicht ohne Weiteres möglich. Selbständige und Freiberufler dürfen keine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die der gesetzlichen Krankenversicherung gleichkommt, nachdem sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Arbeitnehmer können das hingegen schon, doch müssen sie nachweisen, dass ihre Bruttoeinkommen schon mindestens ein Jahr lang unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Das passiert selten, kommt aber vor. Wenn der Fall zutrifft, dann muss der Versicherungsnehmer ein Kündigungsschreiben einreichen und die Kündigungsfrist beachten. Bei einer ordentlichen Kündigung liegt die Frist in der Regel bei drei Monaten, wobei sie manchmal auf das Kalenderjahr, im anderen Fall auf das Versicherungsjahr bezogen wird. Bei außerordentlichen Kündigungen gelten hingegen Fristzeiten bis zu einem Jahr.
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