Volltextsuche:
Den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wünschen sich viele Arbeitnehmer, leider ist das jedoch nicht immer möglich. Dazu berechtigt sind lediglich diejenigen, die zu den Großverdienern zählen. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung nur dann stattfinden darf, wenn ein Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen aufweist, das die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Dieses liegt zur Zeit bei 48.600 Euro, was ein sehr große Summe darstellt. Wer jedoch ein solche Einkommen erwirtschaftet, der braucht nur die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und einen privaten Versicherungsträger zu suchen.
Schwieriger ist jedoch der Rückwechsel, weil das nur dann möglich wird, wenn auch das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze ein Jahr lang unterschritten hat, dann kann erneut in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden. Wer sich durch einen Antrag ganz von der Sozialversicherung loslöst, kann den Rückwechsel überhaupt nicht vornehmen, auch wenn das Einkommen deutlich sinkt.
Durch prädikative Gentests ist es heute... mehr
Um hochwertigen Zahnersatz zu erhalten, ist... mehr
Die freiwillige Krankenversicherung schließen nur ganz... mehr
Die privaten Krankenkassen unterstehen nur den... mehr
Privat krankenversichert sind vor allem Selbständige... mehr