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Das deutsche Krankenversicherungssystems teilt sich in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) auf. Das gegliederte System orientiert sich dabei am Sozial- und Rechtsstaatsprinzip. So entsteht durch die Anwendung dieser beiden Prinzipien ein Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dem Rechtsstaatsprinzip, und der staatlichen Pflicht, sozialgestaltend tätig zu werden, dem Sozialstaatsprinzip.
Trotzdem hat die Eigenvorsorge und Gestaltungsfreiheit des Einzelnen immer Vorrang vor staatlicher Versorgung.
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