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Wer heutzutage in Deutschland einen Arbeitsplatz hat, der ist auch in der Regel sozialversichert. Die Sozialversicherung wurde im Jahr 1883 auf Initiative des damaligen preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck eingeführt und besteht mittlerweile aus fünf Elementen. Eines davon ist die gesetzliche Krankenversicherung, die eine Grundversorgung im Krankheitsfall garantiert. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung fungieren gesetzliche Krankenkassen, die früher viel autonomer waren, als es heute der Fall ist. Das betrifft vor allem die Beitragsmodalitäten, die sich mit der Durchführung der Gesundheitsreform gewandelt haben.
Noch bis zum 1. Januar 2009 konnten die gesetzlichen Krankenkasse ihre Beitragssätze selber festlegen, doch wurde ihnen diese Arbeit abgenommen und auf den Gesetzgeber übertragen, der nun den Beitragssatz einheitlich vorgibt. Damit macht es keinen Sinn mehr, die gesetzlichen Krankenversicherungen miteinander zu vergleichen, zumal die Leistungen ebenfalls zu 95 % übereinstimmen, weil auch sie vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
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