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Eine geringerer Versicherungsschutz als in der Zahnzusatzversicherung wird meist in den sogenannten Ergänzungstarifen angeboten. Dort beträgt - je nach Tarif - die Absicherung bis zu 40 % nach Vorleistung der GKV, aber hier ist die Qualität des Zahnersatzes meist an die Qualität der kassenzahnärztlichen Versorgung geknüpft. Leistungen, die über diese Versorgung hinausgehen, sind in den Ergänzungstarifen nicht erstattungsfähig.
Beide Zahnzusatzversicherungen sind nicht miteinander kombinierbar.
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