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Alternative von der Schulmedizin abweichende Heilmethoden, die vom Heilpraktiker angewendet werden sowie Naturheilverfahren beim Hausarzt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Obwohl immer mehr Menschen dazu tendieren Homöopatische Mittel in Anspruch zu nehmen und sich diese genau so bewähren, wie die der Schulmedizin, sehen die gesetzlichen Kassen diese Heilverfahren und Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/heilmittel.php">Heilmittel nicht als erstattungsfähig an. Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Heilpraktikerversicherung) schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke. Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker, wie zum Beispiel schmerzstillende Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, sofern... mehr Die Beitragssätze gesetzlicher Krankenkassen sind zur... mehr Rund 70 Millionen Menschen sind in... mehr Geschäftsführer ist die Bezeichnung für den... mehr Private Krankenkassen richten... mehr
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