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In Deutschland gibt es die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherungsnehmer die anfallenden Kosten für Behandlungen bei Erkrankungen, nach Unfällen und bei Mutterschaft. Dies geschieht teilweise oder vollständig.
Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheits- und in des Sozialversicherungssystems. Ob die Folgekosten von Unfällen übernommen werden, wird länderspezifisch geregelt.
Tarife spielen innerhalb der privaten Krankenversicherung... mehr
Die Krankenkassenbeitragssätze unterscheiden sich sowohl bei... mehr
Gemäß § 13 Abs. 1 des... mehr
Die private Krankenversicherung wird normalerweise nur... mehr
Ratgeber für Krankenkasse... mehr