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Unter Kreditbetrug versteht man ein Vergehen das strafrechtlich verfolgt wird. Konkret wird bei einem Kreditbetrug das Angeben von falschen Daten zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei einem Kreditvertrag unter Strafe gestellt. Die Regelung des Kreditbetrugs findet durch § 256b des Strafgesetzbuchs statt. Der Kreditbetrug ist im Internet Gang und Gäbe, schließlich findet man im World Wide Web ziemlich viele ominöse Seiten, die von Betrügern betrieben werden. Oft erkennt man solche Seiten an ihren Angeboten, die in der Regel niedrige Zinsen aufweisen und nicht an eine Bonitätsprüfung gebunden sind.
Oft tragen die Produkte Namen wie Easykredit oder Sofortkredit, welche natürlich die Aufmerksamkeit der Besucher auf sich ziehen. Dann gibt es noch solche Betrügerseiten, auf denen Kreditrechner angeboten werden. Die Besucher werden damit gelockt, ihren Kredit ausrechnen zu können, wobei nirgends Angaben zum Preis vorhanden sind. Rechnet man sich seinen Kredit aus, dann kann oft eine Rechnung kommen. Es empfiehlt sich daher, immer vorsichtig zu sein, wenn man im Internet Kreditgeschäfte abwickelt.
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