Kreditfähigkeit

Unter Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit verstanden, dass ein Kreditvertrag rechtsgültig abgeschlossen werden kann. Die Rechts- und Geschäftstätigkeit stellt die Grundlage für die Beurteilung der Kreditfähigkeit dar. Die Geschäftstätigkeit für eine Kreditfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Person das 18 Lebensjahr vollendet hat. Die Beurteilung der Kreditfähigkeit ist Vorraussetzung für die Kreditvergabe. Deswegen verlangen viele Finanzdienstleister von ihren Kreditnehmern, dass sie ihre Zahlungsfähigkeit beweisen. Das tut man in der Regel, indem man einen Schufanachweis vorlegt, der einen negativen Eintrag enthält.


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Es gibt aber auch Finanzdienstleister, welche die Kreditfähigkeit ihrer Kreditnehmer nicht prüfen und ihnen deshalb eine große Chance geben, leicht an einen Kredit heranzukommen. Das freut vor allem diejenigen, die in der Vergangenheit in finanziellen Angelegenheiten negativ aufgefallen sind und deshalb bei den meisten Finanzdienstleistern scheitern. Solche Kredit, bei denen die Kreditfähigkeit nicht geprüft wird, findet man vor allem im Internet.

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