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Soll ein Darlehensvertrag beendet werden, ist auch von einer Kreditkündigung die Rede. Bei einer Kreditkündigung löst der Darlehensnehmer oder -geber die Willenserklärung auf. Doch auch unter gegenseitigem Einvernehmen kann ein Kreditvertrag gelöst werden. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Kreditkündigung während der laufenden Zinsfestschreibung erfolgt. Fällt die Kreditkündigung in diesen Zeitraum, können Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen. Ist kein fester Zinssatz vereinbart, kann die Kreditkündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.
Viel lukrativer als die Kündigung ist eine Umschuldung, bei der auf jeden Fall Geld gespart werden kann. Denn es fallen dabei keine Vorfälligkeitszinsen an, weil der alte Kredit mittels eines neuen abbezahlt wird. Der neue Kredit ist aber an einen besseren Zinssatz gebunden, weshalb die Rückzahlung nicht mehr mit den selben Lasten verbunden ist. Deswegen sollte sich jeder überlegen, ob er nicht die Möglichkeit der Umschuldung nutzen will, wenn er bei der Rückzahlung seines Kredits in Bedrängnis gerät.
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