Kreditvertrag

In einem Kreditvertrag sind Rechte und Pflichten von Darlehennehmer und -geber geregelt. Der Kreditvertrag gibt Auskunft über die Kredithöhe, Zinsen, Kosten Fristen und Sicherheiten. Außerdem spielt auch die Akzeptanz der AGB´s für einen Kreditvertrag eine entscheidende Rolle. Auch der Aufschub von Kosten kann in einem Kreditvertrag vereinbart sein. Bevor ein Kreditvertrag geschlossen werden kann, wird die Kreditwürdigkeit des Kunden geprüft. Kreditverträge werden auch bei sogenannten Privatkrediten abgeschlossen, bei denen meistens Verwandte, Freunde oder gute Bekannte als Kreditgeber dienen.


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Zwar ist der Vertragsabschluss nicht Gang und Gäbe bei solchen Geschäften, doch kommt es hin und wieder vor, dass die Kreditgeber darauf nicht verzichten wollen, um eine bestimmte Sicherheit zu haben. Doch eine vollkommene Sicherheit kann man bei einem solchen Geschäft nicht erwarten, weil in einem solchen Vertrag meistens juristisch unkorrekte Formulierungen enthalten sind. Und das sollte man nach Möglichkeit vermeiden, damit der Vertrag seine Beweiskraft entfalten kann.

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