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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist nicht sonderlich vorteilhaft, da das Risiko besteht, aufgrund des inzwischen höheren Alters und eventuell verschlechterten Gesundheitszustandes, bei einem neuen Versicherungsvertrag eine höhere Prämie leisten zu müssen oder eine Ablehnung zu erhalten. Bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten ist es eher ratsam, eine Beitragsrückstellung zu beantragen und mit dem Versicherer eine Wiederaufnahme des Versichertenschutzes zu gleichen Konditionen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu vereinbaren. Ansonsten ist bei Unzufriedenheit mit der Versicherung eine Kündigung jederzeit innerhalb der vereinbarten Beitragszahlungspflicht, dass heißt monatlich, halbjährlich oder jährlich, möglich.
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