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Die Kündigung eines Darlehens ist eine einseitige Willenserklärung, den Darlehensvertrag zu kündigen. Die Kündigung eines Darlehens kann vom Darlehennehmer erfolgen, wenn dieser den zurückzuzahlenden Schuldbetrag schon vor dem festgelegten Termin aufbringen kann. Bei einer nichtvorzeitigen Kündigung des Darlehenvertrages durch den Darlehennehmer, läuft der Darlehensvertrag erst am Ende der festgelegten Zeit aus. Für die Kündigung eines Darlehens gibt es gesetzlich geregelte Kündigungsfristen. Die Fristen der Kündigung für ein Darlehen sind vom Darlehentyp abhängig.
Wer nach einer Kündigungsvorlage sucht, die für das Darlehensgeschäft ausgearbeitet wurde, der findet sie im Internet, und zwar auf Portalen, die sich als Informationsplattformen in Sachen Finanz- bzw. Kreditwesen verstehen. Man findet solche Kündigungsvorlagen aber auch auf den Homepages der jeweiligen Kreditinstitute, wo eine bestimmte Rubrik angeklickt werden muss, um sie zu finden. In der Regel stellt es aber kein Problem dar, sie zu finden.
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