Kündigung der Krankenkasse

Die Kündigung der staatlichen Krankenkasse kann eingereicht werden, sobald die betreffenden Personen mindestens 18 Monate lang bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger Kunden waren. Wenn die Krankenkasse plötzlich ihre Beiträge erhöht, entfällt diese Bindungsfrist und die Kündigung kann sofort in Kraft treten. Bei privaten Versicherungsträgern ist die Kündigung im Versicherungsvertrag festgelegt und muss auch mit den Bestimmungen des Vertragsrechts im Einklang sein. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, können Sie mit der richtigen Wahl der Krankenkasse sehr viel Geld einsparen, denn die Tarife gesetzlicher Krankenkassen unterscheiden sich sehr wobei der Leistungsumfang jeweils der gleiche bleibt oder zumindest sehr ähnlich ist.


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