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Die Kündigung der staatlichen Krankenkasse kann eingereicht werden, sobald die betreffenden Personen mindestens 18 Monate lang bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger Kunden waren. Wenn die Krankenkasse plötzlich ihre Beiträge erhöht, entfällt diese Bindungsfrist und die Kündigung kann sofort in Kraft treten. Bei privaten Versicherungsträgern ist die Kündigung im Versicherungsvertrag festgelegt und muss auch mit den Bestimmungen des Vertragsrechts im Einklang sein. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, können Sie mit der richtigen Wahl der Krankenkasse sehr viel Geld einsparen, denn die Tarife gesetzlicher Krankenkassen unterscheiden sich sehr wobei der Leistungsumfang jeweils der gleiche bleibt oder zumindest sehr ähnlich ist.
Daher ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie die staatlichen Krankenkassen einem kostenfreien Preisvergleich unterziehen. Bei den privaten Krankenversicherern differenzieren sowohl die Preise als auch die Leistungen und die Vertragskonditionen. Bei einem kostenlosen, unabhängigen Onlinevergleich der privaten Krankenversicherungen verschiedenere Anbieter können Sie den umfassendsten Versichertenschutz finden und bis zu 75 % sparen!
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