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Wenn ein Mitglied einer Krankenkasse kündigen möchte, sind bestimmte Kriterien zu beachten. Die Kündigungsfrist einer gesetzlichen Krankenkasse ist immer zum Ersten des übernächsten Monats. Ein Kündigungsgrund ist beispielsweise die Beitragsanhebung. Ohne Anhebung muss der Versicherte mindestens 18 Monate Mitglied sein, bevor er die GKV kündigen kann.
Bei der PKV gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Diese beträgt zumeist 3 Monate zum Vertragsende. Das Vertragsende ist zumeist der 31. Dezember. Es wird empfohlen, niemals eine Versicherung zu kündigen, ohne von einem anderen Anbieter eine schriftliche Zusage vorliegen zu haben.
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