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Die Kündigung der Krankenversicherung kann erfolgen, sobald die Betreffenden mindestens 18 Monate lang bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Kunden waren. Sie kann per Post - am besten mit Einschreiben - an die entsprechende Krankenkasse gesendet werden oder persönlich vorbeigebracht werden. So verhält es sich bei der ordentlichen Kündigung. Doch wenn der Versicherungsträger seine Beiträge erhöht, dürfen die Versicherten auch von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, die sofort in Kraft tritt. Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt, ist es entscheidend für die Wirksamkeit, dass die formellen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Im Internet finden Sie speziell hierfür vorgefertigte Formulare, die Sie kostenfrei herunterladen können. Damit könen Sie nichts falsch machen und ersparen sich viel Aufwand, Kosten und Zeit. Da davon auszugehen ist, dass Sie zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln wollen, wäre es sehr vorteilhaft, vor Vertragsabschluss, die Krankenversicherungen vieler verschiedener Anbieter kostenlos und unabhängig im Internet zu vergleichen.
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