Kündigung Krankenversicherung Privat

Gekündigt werden können alle Geschäftsverhältnisse, die durch einen Vertrag geschlossen wurden. Genau das passiert aber, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Anbieter gibt es in dieser Hinsicht wie Sand am Meer, die sich in Bezug auf die Konditionen unterscheiden, da der Konkurrenz hart ist und eine Abgrenzung fordert. Auf dieser Grundlage kommt es daher nicht selten vor, dass man als Privatversicherter ein viel bessere Krankenkasse findet, deren Tarife günstiger und lukrativer sind. In einem solchen Fall kann das Versicherungsverhältnis beendet und ein Wechsel vorgenommen werden, wobei zunächst einige Bedingungen zu erfüllen sind.


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Bei einer Kündigung ist nämlich auf die Kündigungsfrist zu achten, die in der Regel bei drei Monaten liegt, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Je nach Krankenkasse wird Kündigungsfrist auf das Kalender- oder das Versicherungsjahr bezogen. Zu beachten ist auch eine Mindestversicherungsdauer, die in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren liegt.

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