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Beide Formen der Krankenversicherung, die gesetzliche und die private, weisen Besonderheiten auf, die enorm wichtig sein können. Sie können nämlich darüber entscheiden, ob der Versicherungsnehmer zufrieden ist oder nicht. Einen wichtigen Einfluss darauf haben auch die Krankenkassen, die jeweils unterschiedliche Leistungen als auch Beiträge anbieten. Das trifft vor allem auf die privaten Krankenkassen zu, die im harten Konkurrenzkampf stehen und sich durchsetzen möchten. Um den Versicherungsträger zu wechseln, ist es nötig, eine Kündigung einzureichen, wobei eine Kündigungsfrist zu beachten ist.
Werden die Kündigungsfristen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen, dann ist für beide Versicherungstypen typisch, dass die Frist bei drei Monaten liegt, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Allerdings kann es sich dabei um das Kalenderjahr oder um das Versicherungsjahr handeln, auf das die Kündigungsfrist zu beziehen ist. Zu beachten ist auch die Mindestversicherungszeit, die in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren liegt.
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