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Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen sowie einige befristete Versicherungsverträge werden mit einem festen Ablaufzeitpunkt abgeschlossen. Eine besondere Kündigung ist hier nicht erforderlich Außer den genannten Versicherungsformen mit festen Ablaufzeitpunkten, verlängern sich alle anderen Versicherungsverträge automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf gekündigt werden.
Einzige Ausnahme bildet dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres einzuhalten ist.
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