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Die Kündigungsfrist für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte beträgt zwei Monate. Dabei muss die Kündigung bis zum Monatsende erfolgen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entfällt diese Kündigungsfrist. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer gilt, dass sie bei einer Verbeamtung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
Bei freiwillig Versicherten gilt auch bei einer Verbeamtung die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten mit Kündigung zum Monatsende. Ein außerordentliches Kündigunsgrecht für gesetzlich Versicherte besteht in jedem Fall, wenn deren Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.
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