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Die gewöhnliche Kündigungsfrist für Versicherungspflichtige beträgt zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. An den neuen Versicherer sind die Versicherten dann 18 Monate gebunden. Bei Beitragserhöhungen gibt es jedoch ein Sonderkündigungsrecht, dass auch vor Ablauf dieser Frist eine Kündigung erlaubt. Gekündigt werden muss spätestens zwei Monate nach der Beitragserhöhung.
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