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Die private Krankenversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung und zeichnet sich dadurch aus, dass sie viel mehr Leistungen garantiert. Wer private versicherte ist, der profitiert von Heilpraktikerleistungen, von der freien Wahl des Arztes als auch des Krankenhaus und auch von der Übernahme der Praxisgebühr durch den Versicherungsträger. Doch die Leistungen weisen Unterschiede aus, wenn man sich mit den jeweiligen Krankenkassen beschäftigt. Jeder Leistungskatalog unterscheidet sich vom anderen, was sich vor allem auf die Tarife bezieht, die auf die monatlichen Beiträge der Versicherten einen großen Einfluss haben.
Deswegen kann es durchaus vorkommen, dass man den Versicherungsträger wechseln möchte, um von besseren Leistungen oder von niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Folglich muss dem bisherigen Versicherungsträger eine Kündigung vorzulegen, wobei die Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Monate, wie es normalerweise üblich ist, bei einer außerordentlichen Kündigung kann die Frist sogar bis zu einem Jahr liegen.
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