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Wenn Sie versicherungspflichtig sind, können Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Anschließend müssen Sie Versicherten mindestens 18 Monate in der gewählten Krankenkasse bleiben. Wenn die Beiträge erhöht werden, können Sie die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Das geht auch, wenn die Mitgliedschaft noch keine 18 Monate bei der bisherigen Krankenkasse bestanden hat. Seit 2002 gibt es keine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels mehr.
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