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Freischaffende Künstler sind oftmals schlechter abgesichert, als andere Berufssparten. Die Künstlersozialversicherung, eine Art Künstlerkrankenkasse, wurde aus diesem Grunde 1983 ins Leben gerufen. Künstlern aller Sparten steht die Möglichkeit offen, sich darüber zu versichern. Sie genießen die vollen Rechte, aber zahlen nur die Hälfte an Beiträgen. Die andere Hälfte übernehmen der bund und Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Der Beitritt ist ab einem Jahreseinkommen ab 3900 Euro möglich.
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