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Künstler gehören zu den Freiberuflern, die insofern eine Nähe zu Arbeitnehmern aufweisen, als sie ebenfalls Pflichtversicherte. Auch Künstler müssen eine Krankenversicherung abschließen, was in sogenannte Künstlerkrankenkassen getan werden kann. Es handelt sich also um eine spezielle Institution, die nur Künstlern einen Versicherungsschutz gewährt. Dazu verpflichtet sind alle Künstler und Publizisten, die nicht mehr als einen Arbeitnehmer haben. Zu Künstlern gehören aber nicht nur Schriftsteller, Journalisten und Maler, sondern auch Musiker und Tätowierer.
Bei den Künstlersozialabgaben, die in die Kasse der Künstlerkrankenkassen fließen, gibt es die Unterscheidung zwischen Abgaben, für die Kunde verantwortlich ist, der die Leistungen des Künstlers in Anspruch nimmt, und staatliche Zuschüsse. Die Kunden der Künstler zahlen den Beitrag dann, wenn sie die Dienstleistungen des Künstlers honorieren. Für die staatlichen Zuschüsse ist vor allem der Bund verantwortlich. Was die Zahlen anbelangt, so sind mittlerweile mehr als 150.000 Künstler in den Künstlerkrankenkasse versichert.
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