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Einen unausgefüllten Darlehensvertrag kann der Kunde von seiner Bank erhalten. Ein Darlehensvertrag wird in der Regel zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden unterzeichnet. Ist der Darlehennehmer nicht Kunde der Bank, so ist für das Zustandekommen eines Darlehensvertrag eine Auskunft der Hausbank über die finanzielle Situation des Darlehennehmers erforderlich. Wechselt der Kunde während der Darlehenslaufzeit seinen Wohnsitz, so muss eine Darlehenvertragsänderung erfolgen. Darlehensverträge dienen auch als Beweisgrundlage, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer kommt, die sogar vor Gericht ausgetragen werden.
Die Beweiskraft ist jedoch etwas schwächer bei sogenannten Darlehensgeschäften zwischen Privatpersonen. Hierbei erfolgt das Geschäft nicht auf einer gewerblichen Grundlage, weshalb die Darlehensverträge oft juristische Mängel aufweisen, die unkorrekten Formulierungen geschuldet sind. Deswegen sollten Privatpersonen immer darauf Acht geben, wenn sie ein Privatdarlehensgeschäft tätigen.
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