KV Beitragsbemessungsgrenze

Im Jahr 2005 wurden neue Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt. Die neue Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Die in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht werden mit der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung bestimmt.


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