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Im Jahr 2005 wurden neue Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt. Die neue Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Die in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht werden mit der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung bestimmt.
Bundeseinheitlich ist die Einkommensentwicklung in Höhe von 1,14% für die Fortschreibung der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen entscheidend.
Der behandelnde Arzt darf nun in... mehr
1996 wurde die Bundesinnungskrankenkasse gegründet. Mit... mehr
Die Rentenkasse ist leer, so dass... mehr
Die gesetlichen Krankenkassen... mehr
die Leistungen und Tarife wechseln nicht... mehr