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Die Krankenversicherung, auch unter der Abkürzung KV bekannt, ist eine Pflichtversicherung, die für das Konzept des Sozialstaats eine sehr wichtige Rolle spielt. Zusammen mit der Arbeitslosen-, der Unfall-, der Pflege- und der Rentenversicherung bildet die Krankenversicherung die Sozialversicherung, an welche jeder Arbeitsplatz gebunden ist, es sei den es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Allerdings gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung, wie sie beschrieben wurde, die Form der privaten Krankenversicherung, welche eine Alternative darstellt. Von ihr Gebrauch machen können nicht alle Personen, sondern solche, die einen bestimmten Status aufweisen.
Wer ein Selbständiger, ein Freiberufler oder ein Beamter ist, der kann problemlos die private Krankenversicherung abschließen, die höhere Leistung garantiert, aber auch in Bezug auf die Beiträge teurer ist. Diese Personen sind aber auch berechtigt, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, die hinsichtlich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleicht, von den Betragsmodalitäten her eher der privaten Krankenversicherung ähnelt.
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