Landesversicherungsanstalt

Die 22 regionalen Landesversicherungsanstalten (LVA) waren bis 2005 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasste die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer und pflichtversicherte, selbstständige Handwerker und Gewerbeleute.


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Im Jahre 2005 wurden die LVA in die Deutsche Rentenversicherung integriert. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer ausfallen, empfiehlt es sich, auch privat vorzusorgen. Verschiedene Varianten der Altersvorsorge werden von einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau angeboten. Vergleichen Sie die Rentenversicherungen kostenfrei, unabhängig und schnell im Internet, um das beste Angebot zu günstigen Tarifen zu finden!

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