Landesversicherungsanstalten

Die 22 regional agierenden Landesversicherungsanstalten (LVA) waren bis im Oktober 2005 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer und pflichtversicherte, selbstständige Handwerker und Gewerbeleute.


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Im Jahre 2005 wurden die LVA in die Deutsche Rentenversicherung integriert. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehr gering sind, empfiehlt es sich, auch privat Vorkehrungen zu treffen. Verschiedene Formen der Altersvorsorge werden von vielen Versicherungsunternehmen zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau angeboten. Vergleichen Sie die Rentenversicherungen kostenfrei, unabhängig und schnell im Internet, um den besten, günstigsten Versichertenschutz zu finden!

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