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Die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die zusammen mit der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und der Rentenversicherung die Sozialversicherung ausmachen. Jeder Arbeitnehmer, der nicht gerade einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist somit sozialversichert, wobei es innerhalb der Versicherungszweige verschiedene Versicherungsträger gibt. Im Bereich der Landwirtschaft übernehmen die Rolle des Trägers der Unfallversicherung sogenannte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die auch mit LBG abgekürzt werden. Sie bilden zusammen mit den landwirtschaftlichen Alterskassen und den landwirtschaftlichen Pflege- und Krankenversicherungen die landwirtschaftliche Sozialversicherung.
Geordnet sind landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften regional, sodass zum Beispiel die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Bayern für die Landwirte in Bayern zuständig ist. Die Hauptaufgabe der LBG Bayern besteht darin, Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz so weit es geht zu vermeiden. Die Institution arbeitet daher Konzepte aus, wie dieses Ziel erreichen und wie sich die Unfälle reduzieren lassen. Doch solche Aufgaben sind nicht nur auf die LBG Bayern beschränkt, sondern sind allen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eigentümlich.
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