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Viele junge Familien nehmen einen Kredit auf, um ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Parallel dazu schließen sie eine Lebensversicherung ab, um nicht in finanzielle Not zu geraten und den Kredit abbezahlen zu könne, falls einer der beiden Eheleute verstirbt. Denn die Versicherungssumme, die vor Vertragsabschluss festgelegt wird, kann dann dazu dienen, den Kredit abzubezahlen. Deswegen spricht man in diesem Kontext auch von der Abtretung der Versicherungssumme. Abgetreten wird sie natürlich an die Bank, die den Gläubiger darstellt.
Der Versicherungsnehmer selbst verpflichtet sich zu monatlichen Beitragsleistungen, die für Versicherungsgeschäfte typisch sind. In Bezug auf die Abtretung ist immer ein schriftliches Formular zu unterzeichnen, in der die Modalitäten geregelt werden. Zu einem solchen Schritt kann man sich entscheiden, muss man aber nicht. Doch gilt eine Abtretung in der Tat als Absicherung, die jeder Fachmann empfiehlt. Denn dadurch lassen sich riesige Schulden vermeiden, sodass im eigenen Haus, für welches der Kredit aufgenommen wurde, bequem und ruhig wohnen lässt.
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