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Viele Darlehen sind mit einer Lebensversicherung abgesichert, zum Beispiel die Beamteversicherung. Sollte der Darlehensnehmer während der Rückzahlungszeit versterben, wird das Darlehenskonto aus der Lebensversicherung getilgt und seinen Angehörigen der Überschussanteil ausgezahlt. Beim Disagio erfolgt auf Wunsch die Auszahlung des Darlehens aus der Lebensversicherung mit einem geringen Zinssatz. In den meisten Fällen muss der Darlehennehmer bei der Aufnahme eines Darlehens ein Disagio berücksichtigen. Beim Disagio handelt es sich dabei konkret um einen Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird.
Dem Darlehensnehmer wird durch das Disagio der verminderte Betrag ausgezahlt. Wenn man mit solchen Geschäften noch keine Erfahrungen hat, dann empfiehlt es sich, sich an Experten zu wenden, zu denen zweifellos Verbraucherschutzzentralen gehören. Man kann aber auch in Foren nach Menschen suchen, die bereits Erfahrungen über Lebensversicherunggeschäfte mit Anbindung an ein Darlehen aufweisen. Sie können schließlich wertvolle Ratschläge geben, die garantiert weiterhelfen.
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