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Durch Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen haben auch Personen mit angegriffenem Gesundheitszustand die Möglichkeit einen Todesfallschutz zu bekommen. Bei dieser Lebensversicherung wird bei Tod der versicherten Person eine einmalige Kapitalzahlung an den Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Die Beiträge zur Versicherung werden längstens bis zum 85.
Lebensjahres oder bis zum Tod der versicherten Person erhoben. Nach dem Erreichen des 85. Lebensjahres läuft die Versicherung beitragsfrei bis zum Tod der versicherten Person weiter.
In der Regel schließen die Menschen... mehr
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den... mehr
Vor dem Abschluss einer Versicherung ist... mehr
Versicherte haben die Möglichkeit eine kapitalbildende... mehr
Im Gegensatz zu mehr