Löschung der Grundschuld

Als Grundschuld wird ein des Grundpfandrechts bezeichnet, welches als Sicherung einer Darlehensforderung dient. Zum Eigentümer der Grundschuld wird der Kreditnehmer dann, wenn er ein Darlehen aufnimmt. Die Grundschuld selbst wird ins Grundbuch eingetragen, was in der Regel beim Notar geschieht. Die Darlehensforderung sieht so aus, dass der Gläubiger das Recht hat, aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung zu fordern, wenn dieser nicht das Darlehen zurückzahlen kann. Kommt es tatsächlich dazu, dann muss der Schuldner die Grundschuld an den Gläubiger abtreten.



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Wenn aber das Darlehen zurückgezahlt wird, dann kann der Schuldner vom Gläubiger die Löschung der Grundschuld verlangen. Das geschieht nicht unmittelbar, sondern erst dann, nachdem der Gläubiger eine Löschungsbewilligung beim Notar vorgelegt hat. Darüber hinaus muss der Schuldner die Löschung der Grundschuld bewilligen, was ebenfalls beim Notar zu tun ist. Erst dann ist die Angelegenheit erledigt, indem sich der Schuldner der Grundschuld entledigt.

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