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Bei Bauprojekten geht es um viel Geld, das in den meisten Fällen nicht da ist. Jedenfalls kann das der Großteil der Hausbauer behaupten, die sich schließlich an Bankinstitute wenden müssen, um von der Fremdfinanzierung Gebrauch machen zu dürfen. Für einen Baukredit, den Kreditinstitute in solchen Fällen vergeben, ist es typisch, dass sie an eine Grundschuld gebunden sind. Sie stellt für den Kreditgeber eine gewisse Sicherheit dar, weil dieser bei einer fehlgeschlagenen Rückzahlung des Kreditnehmers das Recht darauf hat, aus dessen Grundstück eine Geldzahlung zu fordern.
Verläuft das Geschäft aber glatt, kann die Löschung der Grundschuld erfolgen. Der Eigentümer hat das Recht, die Löschung der Grundschuld vom Gläubiger zu verlangen. Die Löschung einer Grundschuld findet nicht automatisch statt. Zur Löschung einer Grundschuld muss der Gläubiger eine Bewilligung abgeben. Bei der Löschung einer Grundschuld muss der Eigentümer der Löschung zustimmten und den Vollzug beantragen.
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