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Die Lohnfortzahlung ist wünschenswert, jedenfalls dann, wenn man als Arbeitnehmer schwer erkrankt und der Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Wer längerfristig als Arbeitskraft ausfällt, braucht noch lange keine Angst zu haben, dass er eine Lohnminderung erleiden muss. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Lohnfortzahlung zu garantiert, falls es zu einem solchen Szenarium kommt. Allerdings ist er dazu nicht länger als sechs Wochen verpflichtet. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung, wobei diese Leistung Krankengeld genannt wird.
Das Krankengeld stellt eine Grundleistung dar, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Sie umfasst in Etwa 90 % des Nettogehalts, im Falle der Arbeitslosen, die vom Arbeitslosengeld leben, werden sogar 100 % garantiert. Damit ist das Krankengeld ein wichtiges Merkmal des Sozialstaates, der damit für soziale Gerechtigkeit sorgt und die schlechter Gestellten nicht aus den Augen verliert. Allerdings ist damit nicht garantiert, dass der Arbeitsplatz aufgrund der langen Erkrankung garantiert bleibt.
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