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Leistungen sind sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung typisch, wobei es in dieser Hinsicht zu gravierenden Unterschieden kommt. Allgemein gilt es, dass die gesetzliche Krankenversicherung weniger Leistungen garantiert als die private Krankenversicherung, doch gehört die Lohnfortzahlung auf jeden Fall dazu. Eine Rolle spielt die Lohnfortzahlung dann, wenn der Versicherte für längere Zeit als Arbeitskraft ausfällt. Infolge einer Krankheit oder eines Unfalls kann es dazu kommen, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit nicht ausführen kann.
In den ersten sechs Wochen erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeben, doch in der Zeit, die darüber hinaus geht, sind die Krankenkassen für die Lohnfortzahlung zuständig. Was die Zahlen anbelangt, so zahlen die gesetzlichen Krankenkassen maximal 90 % des Nettoeinkommens, was ungefähr 83, 13 Euro pro Tag entspricht. Freiwillig versicherte erhalten sogar weniger, da ihnen maximal 2350 Euro gezahlt werden. Nichtsdestotrotz darf man sich als Arbeitnehmer über diese Leistung der Krankenkassen nicht beschweren.
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