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Häufig sind Geschäftsleute und Handwerker davon betroffen: von einem Mahnbescheid Zinsen. Wichtig ist das erst ab dem zweiten Mahnbescheid, bei dem Zinsen erhoben werden können. Diese sollten jedoch nicht mehr als fünf Euro betragen. Der Mahnbescheid in Bezug auf Zinsen kann jedoch auch im Fall eines Zahlungsverzuges bereits im Vorfeld vertraglich ausgehandelt werden. Der Mahnbescheid aufgrund von Zinsen sollte jedoch nicht mehr als 5 Prozent bzw. 4 Prozent bei einer Privatperson betragen. Wer beim Mahnbescheid einen höheren Zinssatz angibt, muss nachweisen, warum er dies tut.
Damit es aber nicht zu einem Mahnbescheid kommt, ist es notwendig, im Vorfeld gute Vorarbeit zu leisten. Diese wird dann möglich, wenn man über einen Internetanschluss verfügt. Im Internet findet man nämlich genügend Portale, auf denen auf lukrative, das heißt günstige Angebote hingewiesen wird. Sie müssen dann nur noch studiert werden, und schon findet man das passendste Produkt.
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