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Anzeigen von Immobilienmaklern tragen oft den Zusatz RDM. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Ring Deutscher Makler. Daran erkennen Sie, dass bei Abschluss eines Mietvertrags eine Maklergebühr zu entrichten ist. Oftmals haben Maklerbüros attraktivere Angebote, unter anderem weil die Vermieter keine Zeit zur eigenen Mietersuche haben oder die organisatorischen Hürden scheuen. Generell beträgt die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten ohne Nebenkosten.
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