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Die Merkmale der Erwerbsunfähigkeit sind körperliche oder psychische schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen, welche die Betroffenen an der Ausübung einer Tätigkeit zur Sicherung des Lebensbedarfes hindern. Darüber muss ein ärztliches Gutachten vorlegen, damit der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse oder aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden kann. Da die staatlichen Leistungen sehr dürftig ausfallen und an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, wodurch sie nicht allen Personen zukommen, sollte auf eine private Absicherung gegen die wirtschaftlichen Ausfälle der Erwerbsunfähigkeit nicht verzichtet werden.
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