Mietbürgschaft

Als Mietbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis steht. Der Vermieter einer Wohnung möchte also, dass der Mieter einen Bürgen nennt, wenn es zu einem Mietverhältnis kommt. Die Bürgschaft dient somit als Sicherheit, von der der Vermieter profitiert. Denn wenn der Mieter nicht die Monatsmieten bezahlen kann, dann wird sein Bürge zur Zahlung gebeten, was schließlich den Vermieter vor Ausfällen rettet. Oft wird dann die Bürgschaft verlangt, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er über eine bestimmte Summe verfügt.



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Anrede: Geburtsdatum*
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ca. Kaufpreis bzw.
Wert d. Grundstücks
Euro Familienstatus
Jahreseinkommen (bei Verheirateten insg.)
ca. Eigenkapital (inkl. Bausparguth.) Euro



In der Regel gehören zu den Bürgen Eltern von Kindern, die ausgezogen sind und nicht genügend Geld haben, um als zahlungsfähig zu gelten. Für die Bürgschaft ist im Grunde nicht viel zu tun, sondern ein Formular zu unterzeichnen. Dieses gilt als Beleg und ist absolut verbindlich. Manche Vermieter verzichten jedoch auf die Mietbürgschaft, was jedoch immer von dem jeweiligen Fall abhängt.

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