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Der Abschluss einer freiwilligen Krankenkasse wird dann nötig, wenn man keinen Arbeitgeber hat, der eine Sozialversicherung vornimmt. Zu solchen Tätigkeiten, die nicht an die Sozialversicherung gebunden sind, gehören vor allem Minijobs, für die es typisch ist, dass das Einkommen unter 400 Euro monatlich liegt. Zum anderen sind Personen wie Selbständige, Freiberufler, Beamte oder auch Studenten berechtigt, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Was die Leistungen anbelangt, so sind sie mit denen der gesetzlichen Krankenkassen identisch. Im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung wird somit eine Grundversorgung gewährleistet, wobei der Gesetzgeber zu 95 % bestimmt, welche Leistungen dazu gehören.
In Bezug auf die Beiträge sind nicht Beitragssätze, sondern Tarife vorherrschend, wobei es für jede Personengruppe einen Mindestbeitrag gibt. Je nach Umständen, wird ermittelt, welcher Tarif für einen Selbständigen, einen Studenten oder Freiberufler gilt. Jede Krankenkasse setzt andere Tarife fest, sodass es hinsichtlich des Mindestbeitrags zu gravierenden Unterschieden kommen kann.
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