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In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Altersrente garantiert. Darüber hinaus ermöglicht sie vorgezogene Rentenzahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie Altersteilzeit.
Zudem haben Familienmitglieder gegebenenfalls Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Waisenrente. Außerdem werden mit Hilfe der Rentenversicherung Rehabilitationsmaßnahmen nach Krankheiten oder bei Behinderungen finanziert. Dazu gehören auch Übergangsgelder und Wiedereingliederungszuschüsse an die Arbeitgeber. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente sind sowohl eingezahlte Beiträge als auch Zeiten von Kindererziehung, Berufsausbildung und Arbeitslosigkeit.
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