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Freiwillig Versicherte müssen Beiträge zur Rentenversicherung mindestens nach der monatlichen Grundlage von 400 Euro zahlen. Bei einem für 2007 gültigen Beitragssatz von 19,9 Prozent, ergibt sich der Mindestbeitrag für 2007 in Höhe von monatlich 79,60 Euro. Dies gilt ebenfalls für die neuen Länder. Versicherungspflichtige Selbstständige mit einem sehr geringes Einkommen (monatlich nicht mehr als 400 Euro) oder vorübergehend kein Einkommen, zahlen diesen Mindestbeitrag ebenso.
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